Bitte lesen Sie das Regelwerk für Untergruppen der Sons of Odin Nord-West e.V. vor der Bestätigung. Die wichtigsten Grundsätze betreffen Anerkennung, Organisation, Werte, Finanzen, Außendarstellung und mögliche Sanktionen.
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Die Untergruppen der Sons of Odin Nord-West e.V. dienen dazu, das Vereinsleben regional zu stärken und die Ziele des Hauptvereins – die Pflege heidnischer Traditionen, die historische Darstellung der Wikingerzeit (Reenactment), die Wissensvermittlung sowie das karitative Engagement – vor Ort lebendig zu halten. Alle Untergruppen sind ein untrennbarer Teil des Hauptvereins und handeln in dessen Namen und Geist.
§ 1 Geltungsbereich und Definition
Als Untergruppen (im Folgenden auch „Sippen“ oder „Regionale Horte“ genannt) gelten alle vom Hauptvorstand offiziell anerkannten regionalen oder thematischen Zusammenschlüsse von Vereinsmitgliedern.
Dieses Regelwerk ist für alle Mitglieder einer Untergruppe bindend und ergänzt die übergeordnete Satzung der Sons of Odin Nord-West e.V.. Im Zweifelsfall hat die Hauptsatzung des e.V. immer Vorrang.
§ 2 Gründung und Anerkennung einer Untergruppe
Voraussetzungen: Die Gründung einer Untergruppe erfordert mindestens drei aktive, volljährige Vereinsmitglieder der Sons of Odin Nord-West e.V..
Antrag: Die Gründung muss formlos, aber schriftlich beim 1. Oder 2. Vorstand des Hauptvereins beantragt werden. Der Antrag muss den Namen der Gruppe (z. B. „Sons of Odin Nord-West e.V. – Sippe [Region/Name]“), den Sitz und den designierten Sprecher enthalten.
Anerkennung: Die Untergruppe gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Hauptvorstand als offiziell gegründet.
§ 3 Führung und Organisation
Der Sprecher (Leiter der Untergruppe): Jede Untergruppe wählt aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen Stellvertreter. Diese Wahl muss dem Hauptvorstand mitgeteilt werden.
Aufgaben des Sprechers: Der Sprecher ist das Bindeglied zwischen der Untergruppe und dem Hauptvorstand. Er ist verantwortlich für:
Die Organisation von regelmäßigen regionalen Treffen.
Die Einhaltung der Vereinswerte innerhalb der Gruppe.
Die Kommunikation von Beschlüssen des Hauptvorstands an die Gruppenmitglieder.
Meldepflicht: Der Sprecher erstattet dem Hauptvorstand (oder einem dafür benannten Beauftragten) regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Quartal, Bericht über Aktivitäten, Mitgliederentwicklung und geplante Veranstaltungen.
§ 4 Werte und Verhaltenskodex
Alle Mitglieder der Untergruppen verpflichten sich den Grundsätzen der Sons of Odin Nord-West e.V.:
Toleranz und Respekt: Der Verein verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Hass und Rassismus. Die Instrumentalisierung nordischer Symbole oder heidnischer Praktiken für extremistische oder politische Zwecke ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss.
Zusammenhalt: Bei Veranstaltungen (Jahreskreisfeste, Sommerfest, Mittelaltermärkte) sowie bei Kooperationen mit Verbündeten und karitativen Aktionen (z. B. für Kinderheime oder Spendenaktionen) treten die Mitglieder hilfsbereit, kameradschaftlich und friedfertig auf.
Historische Darstellung: Bei Reenactment-Lagern und öffentlichen Auftritten im Namen des Vereins ist auf ein angemessenes, dem Vereinsstandard entsprechendes Auftreten zu achten.
§ 5 Finanzen und Mitgliedschaft
Beiträge: Die Untergruppe erhebt keine eigenen Vereinsbeiträge, die in Konkurrenz zum Hauptverein stehen. Alle ständigen Mitglieder der Untergruppe müssen offizielle Mitglieder (Voll- oder Fördermitglieder) der Sons of Odin Nord-West e.V. sein.
Gruppenkasse: Zur Finanzierung regionaler Aktivitäten (z. B. Verpflegung bei Treffen, Miete für Räumlichkeiten, Material für Workshops) darf eine interne „Sippenkasse“ geführt werden.
Die Führung dieser Kasse obliegt einem gewählten Kassenwart der Untergruppe.
Einnahmen und Ausgaben sind lückenlos zu dokumentieren.
Der Hauptvorstand hat jederzeit das Recht, Einsicht in die Kassenführung der Untergruppe zu verlangen.
Spenden: Werden im Namen des Vereins Spenden gesammelt (z. B. durch Aktionen wie Kronenkorken-Sammeln), sind diese in Absprache mit dem Hauptvorstand zweckgebunden weiterzuleiten.
§ 6 Außendarstellung und Medien
Nutzung des Logos: Das offizielle Logo der Sons of Odin Nord-West e.V. darf von der Untergruppe für Banner, Kleidung (Kutten/Shirts) und Social Media genutzt werden, jedoch nur im genehmigten Design.
Social Media & Internet: Eigene Social-Media-Kanäle (z. B. eine regionale Facebook-Gruppe oder WhatsApp-Community) müssen als offizielle Untergruppe des Hauptvereins gekennzeichnet sein. Mindestens ein Mitglied des Hauptvorstands muss in diesen digitalen Gruppen Administrator-Rechte erhalten.
Presse und Kooperationen: Offizielle Pressemitteilungen oder das Eingehen von verbindlichen Kooperationen mit anderen Vereinen, Märkten oder Einrichtungen müssen vorab mit dem Vorstand des Hauptvereins abgesprochen werden.
§ 7 Auflösung und Sanktionen
Sanktionen: Bei Verstößen gegen dieses Regelwerk, die Satzung oder die Werte des Hauptvereins kann der Vorstand Abmahnungen gegen die Untergruppe oder einzelne Mitglieder aussprechen.
Auflösung durch den Vorstand: Der Hauptvorstand behält sich das Recht vor, einer Untergruppe bei schweren oder wiederholten Verstößen (insbesondere gegen § 4) den offiziellen Status zu entziehen. Die Gruppe gilt damit als aufgelöst; das Tragen der Vereinssymbole ist den betroffenen Personen ab diesem Zeitpunkt untersagt.
Freiwillige Auflösung: Eine Untergruppe kann sich durch Mehrheitsbeschluss ihrer Mitglieder selbst auflösen. Etwaige Restmittel aus der Gruppenkasse fallen in diesem Fall der Vereinskasse des Hauptvereins (bevorzugt für karitative Zwecke oder Kinder-/Jugendarbeit) zu.
Stand 17.03.2026 Sons of Odin Nord-West e.V.